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Unter virtueller Währung versteht man jede Währung, die nicht auf Papier oder Metall gedruckt ist, also virtuell ist und nur in der virtuellen Welt existiert. Im Jahr 2014 definierte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) virtuelle Währungen wie folgt: „Virtuelle Währung ist ein digitaler Wertausdruck, der weder von einer Zentralbank oder einer öffentlichen Behörde ausgegeben wird, noch notwendigerweise an eine gesetzliche Währung gebunden ist, sondern eine natürliche Währung ist.“ oder juristische Person akzeptiert es als Zahlungsmittel und kann eine elektronische Übertragung, Speicherung oder Transaktion durchführen.“