Laut The Hollywood Reporter entschied die Richterin des US-Bezirksgerichts Beryl A. Howell am Freitag, dass KI-generierte Kunstwerke keinen Urheberrechtsschutz erhalten können. Sie hörte eine Klage gegen das U.S. Copyright Office, in der der Kläger Stephen Thaler den von ihm erstellten Creativity Machine-Algorithmus verwendete, um ein KI-generiertes Bild zu erstellen, ihm wurde jedoch das Urheberrecht vom Copyright Office verweigert.
Diese Website hat festgestellt, dass Thaler wiederholt versucht hat, das Bild „ein vom Eigentümer von Creativity Machine zu vermietendes Werk“ urheberrechtlich zu schützen, sodass Creativity Machine als Autor des Werks aufgeführt werden kann und Thaler der Autor von ist der Besitzer, aber er wurde immer wieder abgelehnt. Nach der endgültigen Ablehnung durch das U.S. Copyright Office im letzten Jahr verklagte Thaler das Copyright Office mit der Begründung, die Ablehnung sei „willkürlich, willkürlich … und unvereinbar mit dem Gesetz“. Richterin Howell war jedoch anderer Meinung. In ihrer Entscheidung schrieb Richterin Howell, dass das Urheberrecht niemals „ohne leitende menschliche Hand“ gewährt wird, und fügte hinzu, dass „die menschliche Schöpfung eine Grundvoraussetzung des Urheberrechts ist“. Dies belegen frühere Fälle, die sie anführte, beispielsweise der Fall, in dem ein Affe ein Selfie machte. Stattdessen stellte Richter Howell fest, dass in einem Fall eine Frau ein Buch mit einem Notizbuch zusammengestellt hatte, das mit „Wörtern gefüllt war, von denen sie glaubte, dass sie von einer übernatürlichen ‚Stimme‘ diktiert wurden“, und dass ein solches Werk urheberrechtlich geschützt sei.
Richter Howell sagte auch, dass wir nach und nach in einen neuen Urheberrechtsbereich vordringen, der künstlerische Werke umfasst, die durch künstliche Intelligenz geschaffen wurden, was schwierige Fragen über den Grad des menschlichen Inputs aufwirft, der für diese Werke erforderlich ist. Er wies auch darauf hin, dass Modelle der künstlichen Intelligenz oft auf bestehenden Werken trainiert werden. Stephen Thaler plant, gegen den Fall Berufung einzulegen. „Wir sind mit der Auslegung des Urheberrechts durch das Gericht nicht einverstanden“, sagte sein Anwalt Ryan Abbot von Brown Neri Smith & Khan LLP laut Bloomberg Law, das auch eine Erklärung des U.S. Copyright Office zitierte, in der es hieß, dass die Entscheidung des Gerichts meiner Meinung nach richtig war .Das obige ist der detaillierte Inhalt vonUS-Richter urteilt: Durch künstliche Intelligenz geschaffene Kunstwerke verdienen keinen Urheberrechtsschutz. Für weitere Informationen folgen Sie bitte anderen verwandten Artikeln auf der PHP chinesischen Website!