Diese Seite (120Btc.coM): Am 26. Juli 2024 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) einen Leitfaden herausgegeben, um das regulatorische Umfeld für Stablecoins weiter auszuarbeiten schränkte die lokalen Aktivitäten dieser Unternehmen ein.
Schweizer Regulierung: Bei Stablecoins kann es sich um Einlagen oder Crowdfunding-Programme handeln.
Die FINMA gibt an, dass Stablecoins für eine geringe Preisvolatilität konzipiert sind und in der Regel durch Vermögenswerte wie Fiat-Währungen gedeckt sind.
Stablecoin-Inhaber haben in der Regel Zahlungsansprüche gegenüber dem Emittenten, wobei diese Ansprüche bankenrechtlich als „Einlagen“ oder „kollektive Kapitalanlagen“ eingestuft werden können. Die Klassifizierung hängt davon ab, ob der Vermögenswert zugunsten von Stablecoin-Inhabern (was auf kollektive Kapitalanlagen hinweist) oder Emittenten (was auf Bankeinlagen hinweist) verwaltet wird. Aufgrund ihrer Verwendung als Zahlungsmittel fallen Stablecoins häufig unter die Aufsicht der Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA).
Stablecoins bergen Geldwäscherisiken und Emittenten sind gegenüber KYC-Inhabern verpflichtet
Die Financial Action Task Force (FATF) hat darauf hingewiesen, dass Stablecoins wie andere Kryptowährungen erhebliche Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bergen. Zu diesen Risiken gehören anonyme Überweisungen, globale Reichweite und die Verwendung in den vielschichtigen Phasen der Geldwäsche. Die Stabilität und Wertaufbewahrungsfähigkeit von Stablecoins erhöhen ihre Attraktivität für illegale Aktivitäten, einschließlich der Umgehung von Sanktionen.
Stablecoin-Emittenten gelten gemäß GwG als Finanzintermediäre und müssen die Identität der Inhaber und wirtschaftlichen Eigentümer überprüfen. Im Zweifelsfall müssen Sie die Überprüfung erneut durchführen. Die FINMA wies auf die Reputationsrisiken für den Finanzplatz Schweiz durch Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Stablecoins hin.
Stablecoin-Emittenten müssen über eine Lizenz verfügen oder von einer Bank garantiert werden
International wird erwartet, dass Stablecoin-Emittenten einer nationalen Aufsicht unterliegen, was im Einklang mit den Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) steht. In der Schweiz ist für die Annahme von Publikumseinlagen grundsätzlich eine Banklizenz erforderlich, sofern keine Ausnahmen gelten. Insbesondere benötigen Stablecoins, die durch von Banken bereitgestellte Standardgarantien abgesichert sind, keine Banklizenz, wenn die Garantie bestimmte Bedingungen erfüllt.
Anforderungen an Ausfallgarantien
Die FINMA hat Mindestanforderungen an Ausfallgarantien im Zusammenhang mit Stablecoins festgelegt:
Individuelle Anspruchsrechte: Jeder Kunde muss im Falle eines Ausfalls ein individuelles Anspruchsrecht gegenüber der Schweizer Bank haben, die die Garantie gestellt hat die Insolvenz des Emittenten.
Umfassende Deckung: Die Garantie muss alle öffentlichen Einlagen inklusive Zinsen abdecken.
Obergrenze beibehalten: Der Gesamteinzahlungsbetrag darf die garantierte Obergrenze nicht überschreiten.
Bequeme Geltendmachung: Kunden müssen ihre Garantieansprüche einfach und schnell geltend machen können.
Rechtsverteidigung: Ermöglicht der Bank, Rechtsverteidigungen durchzuführen.
Diese Anforderungen erhöhen den Einlegerschutz, sind jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Schutz durch eine Banklizenz. Inhaber von Stablecoins unterliegen nicht den Einlagensicherungsbestimmungen des Bankengesetzes.
Reputationsrisiko für Banken
Banken, die Ausfallgarantien bieten, sind mit Reputations- und Rechtsrisiken konfrontiert, insbesondere wenn Stablecoin-Emittenten ihren AMLA-Verpflichtungen nicht nachkommen. Unregelmäßigkeiten auf Emittentenebene können den Ruf einer Bank durch vertragliche Beziehungen schädigen. Unehrliche Stablecoin-Inhaber können stillschweigende Garantien ausnutzen, was die Regulierungskosten und rechtlichen Risiken für Banken erhöht.
Bericht des Bundesrates: Handlungsbedarf erkannt
Der Bericht des Bundesrates zu Änderungen im Bankenrecht unterstreicht die Notwendigkeit, Ausnahmen wie Ausfallgarantien neu zu bewerten, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. Ziel der FINMA ist es, diese Risiken in zukünftigen Regulierungsdiskussionen anzugehen und sicherzustellen, dass Ausfallgarantien im regulatorischen Rahmen angemessen verwaltet werden.
Es wird für Stablecoin-Emittenten schwierig sein, auf dem EU-Markt zu überleben
Der derzeitige Konsens über den Regulierungsrahmen für Stablecoins in der EU, im Vereinigten Königreich und in anderen Ländern ist für Stablecoin-Emittenten möglicherweise nicht optimistisch. Sie müssen über eine lokale Compliance-Lizenz verfügen und verlangen, dass die Fiat-Währungsreserven lokal vorhanden sind. Für USDT, das seine Kapitalreserven geheim hält und lieber „Anti-Landing“ ist, sich aber aktiv an den Anforderungen zur Kriminalitätsbekämpfung beteiligt, dürfte es nicht einfach sein, die Anforderungen dieser Rechtsbereiche zu erfüllen.
Das obige ist der detaillierte Inhalt vonDie Schweizer Regulierung stellt die größte Bedrohung für Stablecoins wie USDT dar: Emittenten benötigen eine Lizenz und müssen Zinsen zahlen. Für weitere Informationen folgen Sie bitte anderen verwandten Artikeln auf der PHP chinesischen Website!