Wie Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin, gegenüber CNBC sagte, ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass Apple gegen die Regeln des Digital Markets Act (DMA) verstoßen hat. Diese Regelung soll in erster Linie verhindern, dass große Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. Als Reaktion auf den DMA erlaubt Apple Entwicklern seit März, iPhone-Apps über App-Stores von Drittanbietern oder bei größeren Anbietern sogar direkt über die eigene Website zu vertreiben.
Der EU-Kommissar hat noch keine konkreten Angaben dazu gemacht, inwieweit Apple gegen die Bestimmungen des Digital Markets Act verstoßen hat, da die Untersuchung noch läuft, die Ergebnisse werden aber schnellstmöglich veröffentlicht. Laut einem Bericht der Financial Times plant die Europäische Kommission, eine vorläufige Geldstrafe gegen Apple zu verhängen, die bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Apple betragen könnte. Bei einem Umsatz von 383,29 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023 entspräche dies knapp einer Milliarde Euro.
Wenn Apple nachbessert, kann das Unternehmen das Bußgeld möglicherweise noch vermeiden, andernfalls kann der Betrag auf bis zu 10 % des Jahresumsatzes angehoben werden. Einer der wichtigsten Kritikpunkte aus der Europäischen Union dürfte die sogenannte Core Technology Fee sein, durch die Apple Gebühren für den Vertrieb einer App erhebt, auch wenn diese über einen alternativen App Store heruntergeladen wird. Darüber hinaus verbietet Apple Entwicklern weiterhin, innerhalb einer App, die im App Store vertrieben wird, günstigere Angebote in anderen Stores zu bewerben.
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