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Japan veröffentlicht einen Plan zur Förderung des geistigen Eigentums für 2023, der sich auf die Definition generativer KI-Verletzungen konzentrieren wird

PHPz
Freigeben: 2023-06-10 14:30:08
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Nachrichten vom 9. Juni: Laut dem japanischen Bericht „Yomiuri Shimbun“ hat die japanische Regierung heute Morgen eine Sitzung des Hauptquartiers für die Strategie für geistiges Eigentum abgehalten und über Japans strategischen Plan für geistiges Eigentum 2023 beschlossen.

Der Plan konzentriert sich auf das Problem der Urheberrechtsverletzung generativer KI, und die japanische Regierung erklärte, dass sie relevante rechtliche Fragen erörtern und notwendige Maßnahmen prüfen werde.

日本发布 2023 年知识产权推进计划,将重点讨论生成式 AI 侵权界定

▲ Bildquelle Japan Intellectual Property Strategy Headquarters

Der Plan zeigt, dass in Bezug auf die Beziehung zwischen generativer KI und geistigem Eigentum der Schwerpunkt auf „Angemessener Reaktion auf externe Bedenken und potenzielle Risiken zur Förderung der Entwicklung generativer KI“ liegt , bereitstellen und nutzen “. Gleichzeitig erklärte die japanische Regierung auch, dass sie erkannt habe, dass sie auf damit verbundene Probleme „schnell und flexibel reagieren“ müsse.

Bei der Formulierung der Definition einer Rechtsverletzung muss die generative künstliche Intelligenz zunächst mehrere konzeptionelle Fragen klären. Erstens: Wie viel Beitrag müssen Nutzer zur Generierung eines KI-Werks leisten, damit das Werk als urheberrechtlich geschütztes Originalwerk gilt? Zweitens: Wie groß ist die Ähnlichkeit mit dem Originalwerk, um als Urheberrechtsverletzung angesehen zu werden? Wie ist schließlich die in Artikel 30-4 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschlagene „unangemessene Beeinträchtigung der Interessen des Urheberrechtsinhabers“ zu verstehen?

Artikel 30-4 des 2018 in Japan überarbeiteten und umgesetzten Urheberrechtsgesetzes besagt, dass KI ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers urheberrechtlich geschützte Werke frei recherchieren darf, sie darf jedoch „den Interessen des Urheberrechtsinhabers nicht unangemessen schaden“. " Außenstehende halten diese Aussage für zu zweideutig und die Urheber wollen das Recht haben, die Verwendung ihrer Werke zum Trainieren generativer KI zu verbieten.

IT House berichtete zuvor, dass die japanische Gesellschaft kürzlich eine hitzige Diskussion über das Urheberrechtsproblem der generativen KI geführt habe. Zuvor hatte Shueisha den Verkauf seines ersten mit generativer KI erstellten Modellfotoalbums mit der Begründung eingestellt, dass es „die Urheberrechtsrisiken nicht vollständig berücksichtigt habe“. "

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Quelle:51cto.com
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